Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Aus unserem Selbstverständnis heraus sind wir bereit, Verantwortung zu übernehmen: für unsere Mitarbeiter, für unsere Mitglieder, für die Qualität unserer Produkte sowie für die Umwelt. Die Basis dafür bilden unsere Werte: Respekt, Fairness, Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Offenheit, die in unserem Verhaltenskodex verankert sind. Nachhaltiges Wirtschaften bedingt die soziale Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Ein grundlegender Bestandteil ist dabei die Achtung der Menschenrechte.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)  werden erstmals für Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten verbindlich reguliert. Hochwald fällt seit dem 01.01.2024 unter den Anwendungsbereich des LkSG.

Nähere Informationen zu unserem Umgang mit den Sorgfaltspflichten finden Sie in unserer Grundsatzerklärung. 

Grundsatzerklärung

Hochwald Foods Hinweisgeberstellen

Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Hochwald-Gruppe.

Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Dies entspricht auch unseren Grundsätzen, verankert im Verhaltenskodex unseres Unternehmens.

Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance („RC-Whistle“) schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur sowie die juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der Hochwald-Gruppe zu sichern und Schaden abzuwenden.